Die Einreichfrist für den Trainerkostenzuschuss sowie die Projektförderung endet mit 30.04.2023.
Trainerkostenzuschuss
- Der Trainerkostenzuschuss wird dem Verein einmalig für den Einsatz von staatlich geprüften Trainer*innen sowie für Instruktor*innen für das Jahr 2023 gewährt.
- Eine regelmäßige Trainer*innenfortbildung (alle 3-5 Jahre) wird vorausgesetzt.
- Es können nur Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich gefördert werden.
- Es können nur Sportarten, welche vom Land Niederösterreich im Rahmen der Maßnahmenförderung anerkannt sind, gefördert werden (ausgenommen davon sind beispielsweise: Hundesport, Darts, Regimentsvereine).
Projektförderung
Hier werden folgende Veranstaltungen gefördert:
- Sportcamp
- Ferienspiele/-programm
- Breitensportveranstaltungen
- Tag der offenen Türe
- Tag des Sports
- Schnuppertag(e)
- Sonstiges (muss genau beschrieben werden)
Interne Vereinsveranstaltungen sowie das normale Vereinstraining können nicht gefördert werden. Es können nur sportliche Aktivitäten gefördert werden. Das Ziel ist es, neue Mitglieder für den Verein zu begeistern. Sollte einer der zugesagten Veranstaltungstage nicht zustande kommen, wird auch die Förderhöhe gekürzt.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Mag. Barbara Binder (0664 88234470) zur Verfügung.
Anträge können hier online gestellt werden.
Für das Handbuch klicken Sie hier.