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Förderung: „Energieeffiziente Sportstätten“ – LED-Pauschale für Flutlichtanlagen deutlich erhöht

Die Pauschale im Bereich Beleuchtungsumstellung von Flutlichtanlagen auf LED-Technik wurde von 500 nun auf 1.000 bzw. 1.500 Euro pro Lichtpunkt angehoben. Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ des Klimaschutzministeriums kann von Sportvereinen, Sportstättenbetreiber:innen sowie Kommunen in Anspruch genommen werden. Gefördert werden bis zu 50 % der Investitionskosten in den Bereichen thermische Gebäudesanierung, energieeffiziente und klimafreundliche Heizsysteme sowie energieeffiziente Kühlsysteme und Energiesparmaßnahmen. Bis zu 2,2 Millionen Euro an Investitionszuschüssen können pro Projekt abgeholt werden.

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Noch bis Jahresende können Zuschüsse für Energiemehrkosten für verschiedenen Energiearten beantragt werden. Der Förderzeitraum in der zweiten Phase ist das Kalenderjahr 2023, der Zuschuss beträgt 50 % der förderbaren Energiemehrkosten (im Vergleich zu 2021).

Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen: jetzt noch bis 2023 beantragen