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Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zur PRAE.

  • Mehrfachbezug darf angekreuzt werden.
  • Schachvereine dürfen keine PRAEs ausfüllen.
  • Wenn Sie eine Förderung beim ASVÖ Niederösterreich abrechnen, darf Vor- und Nachbereitung, beispielsweise bei einer Veranstaltung nicht abgerechnet werden.

 

Beispiel: Maxi Muster war am 10., 11. und 12.01.2024 für den Tag der offenen Türe des SV Muster tätig. Am 10. half er beim Aufbau, die Geräte wurden aufgestellt. Am 11. fand die Veranstaltung statt, hier war er als Trainer im Einsatz. Am 12. half er beim Abbau der Geräte und verfasste diverse Artikel. Maxi darf auf seiner PRAE nur den 11.01.2024 verrechnen. Hier darf er den Maximalbetrag von 120 Euro nicht übersteigen.

Den Leitfaden können Sie hier herunterladen.

Sie können die ausbezahlten PRAEs für das Jahr 2023 online oder in Papierform melden. Hierfür verwenden Sie das L19 Formular.

Bis zum 28. Februar 2024 können Sie die PRAEs über ELDA melden. Achtung! Für die Registrierung ist ein Zugang bei ID-Austria notwendig.

Bis zum 31. Jänner 2024 können Sie das/die L19 Formular(e) per Post an das Finanzamt übermitteln.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an office.niederoesterreich@asvoe.at bzw. 01 6041760.