Sehr geehrte Vereinsfunktionäre,
bitte beachten Sie, dass alle im Jahr 2024 ausbezahlten Beträge im Rahmen der PRAE-Meldepflicht bis spätestens 28. Februar 2025 an das Finanzamt übermittelt werden müssen.
Für die Meldung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Elektronische Übermittlung über Elda: www.elda.at
- Papierform – per Post an Ihr zuständiges Finanzamt: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/