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Update Anpassung der pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

Wie bereits veröffentlicht wird die PRAE ab 01.01.2023 von 540 auf 720 Euro erhöht, nachfolgend weitere Informationen.

Wie bereits veröffentlicht wird die PRAE ab 01.01.2023 von 540 auf 720 Euro erhöht, nachfolgend weitere Informationen.

Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Erhöhung des Tageshöchstsatzes von 60 auf 120 Euro
  • Erhöhung des Monatshöchstsatzes von 540 auf 720 Euro steuerfrei
  • Jährliche Meldepflicht: Der auszahlende Verein muss künftig einmal im Jahr dem Finanzamt mit einem amtlichen Formular die Summe an PRAE Bezügen pro Begünstigten (Trainer*in, Sportler*in, Schiedsrichter*in usw.) melden. Die Meldung wird voraussichtlich bis Februar des Folgejahres zu melden sein (das Erste Mal daher im Februar 2024).
  • Das Meldeformular finden Sie hier. 
  • Hier kann auf der Website des BMF nachgelesen werden

Eine Online-Infoveranstaltung zur „PRAE neu“ von Sport Austria fand am 27.1.2023 statt. Die Aufzeichnung dieser Online-Veranstaltung finden Sie hier.

Der aktuelle Leitfaden steht hier zur Verfügung.

Fragen zur PRAE können unter prae@sportaustria.at gestellt werden.