Wie bereits veröffentlicht wird die PRAE ab 01.01.2023 von 540 auf 720 Euro erhöht, nachfolgend weitere Informationen.
Hier die wichtigsten Eckpunkte:
- Erhöhung des Tageshöchstsatzes von 60 auf 120 Euro
- Erhöhung des Monatshöchstsatzes von 540 auf 720 Euro steuerfrei
- Jährliche Meldepflicht: Der auszahlende Verein muss künftig einmal im Jahr dem Finanzamt mit einem amtlichen Formular die Summe an PRAE Bezügen pro Begünstigten (Trainer*in, Sportler*in, Schiedsrichter*in usw.) melden. Die Meldung wird voraussichtlich bis Februar des Folgejahres zu melden sein (das Erste Mal daher im Februar 2024).
- Das Meldeformular finden Sie hier.
- Hier kann auf der Website des BMF nachgelesen werden
Eine Online-Infoveranstaltung zur „PRAE neu“ von Sport Austria fand am 27.1.2023 statt. Die Aufzeichnung dieser Online-Veranstaltung finden Sie hier.
Der aktuelle Leitfaden steht hier zur Verfügung.
Fragen zur PRAE können unter prae@sportaustria.at gestellt werden.